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1. Ziele und Aufgaben der AUO
Hauptaufgabe der AUO ist die Koordinierung und Vertretung der interdisziplinären klinischen
uro-onkologischen Forschung in Deutschland. Mittel hierzu ist u.a. die Durchführung
hochwertiger uro-onkologischer Studien. Hierzu erarbeitet die AUO in ihren Studiengruppen
eigene und begutachtet externe Studienprotokolle. Solche können von uro-onkologischen
Einrichtungen außerhalb der AUO oder von Unternehmen der pharmazeutischen Industrie
eingereicht werden.
Darüber hinaus überwacht die AUO die Qualität der Studiendurchführung. Die Ergebnisse
dieser Studien sollen zu einer Optimierung von Diagnostik und Therapie tumorerkrankter
urologischer Patienten führen und damit diesen zugute kommen.
Eine übergeordnete Funktion der AUO besteht in der Koordination interdiziplinärer
prospektiver Studienprotokolle im deutschen Sprachraum und der Teilnahme an
internationalen Intergroup Studien. Seminarveranstaltungen, Publikationen und
Pressemitteilungen dienen der Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse der AUO und der
Resultate klinischer Studien. Weitere spezielle Aufgaben der AUO und die ihres Vorstandes
ergeben sich aus der Struktur der Deutschen Krebsgesellschaft.
2. Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft in der AUO steht nur Mitgliedern der Deutschen Krebsgesellschaft offen. Der Antrag auf AUO-Mitgliedschaft ist bei der Deutschen Krebsgesellschaft zu stellen. Mitglieder der AUO haben das Recht, an der jährlichen Mitgliederversammlung stimmberechtigt teilzunehmen. Sie können sich an den Wahlen zum Vorstand aktiv und passiv beteiligen. Mitglieder der AUO sind bei den Wahlen zum Vorstand der AUO vorschlagsberechtigt.
Die Mitglieder der AUO verpflichten sich durch ihre Mitgliedschaft, die Ziele der AUO zu unterstützen.
3. Vorstand
Der gewählte Vorstand besteht aus
- dem Sprecher
- dem Stellvertreter
- dem Schatzmeister
- dem Schriftführer
- den Sprechern der Studiengruppen
- dem Vertreter der Niedergelassenen Ärzte
- dem Vertreter der Belegärzte
- dem Past-Sprecher als beratendes Mitglied
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Vorschlagsrecht hat der
Vorstand und jedes Mitglied. Die Wahl neuer Vorstandsmitglieder ist in der Einladung zur
Mitgliederversammlung anzuzeigen. Die Einladung ist spätestens 4 Wochen vor der
Versammlung allen Mitgliedern zuzusenden. Vorstandsmitglied kann nur ein ordentliches
Mitglied der AUO sein. Die Wahlen erfolgen gemäß dem allgemeinen Vereinsrecht. Die
Amtsperiode des Sprechers, des Stellvertreters, des Schriftführers und der Vertreter von
Niedergelassenen – und Belegärzten beträgt 3 Jahre, einmalige Wiederwahl ist möglich.
Die Amtsperiode des Schatzmeisters und der Studiengruppensprecher beträgt 3 Jahre,
mehrmalige Wiederwahl ist möglich.
Der Past-Sprecher ist automatisch für eine Amtszeit (3 Jahre) nach Ausscheiden aus dem
Amt des Sprechers beratendes Mitglied im Vorstand. Bei Bedarf kann diese Mitgliedschaft
durch den Vorstand auf eine zweite Amtszeit verlängert werden. Sie ist auf maximal 6 Jahre
begrenzt.
Die Vertreter der Niedergelassenen – und Belegärzte können gleichzeitig ein anderes
Vorstandsamt innehaben oder als Organgruppenvertreter fungieren.
Sprecher von Studiengruppen können gleichzeitig andere Vorstandsämter (Sprecher,
stellvertretender Sprecher, Schriftführer, Schatzmeister) innehaben.
Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Vorstand erfolgt (a) auf schriftlichen Wunsch des
Vorstandsmitgliedes oder (b) mit dem Austritt aus der DKG. Scheidet ein Vorstandsmitglied
während der Amtsperiode aus, so führen die verbleibenden Vorstandsmitglieder die
Geschäfte bis zur nächsten Mitgliederversammlung, auf der ein Nachfolger zu wählen ist.
Der Vorstand wird vertreten durch den Sprecher oder den stellvertretenden Sprecher jeweils
gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.
4. Studiengruppen
Aufgabe der Studiengruppen für die vier Organtumoren (Niere, Blase, Hoden, Prostata) ist
die Durchführung klinischer Studien auf der Basis eigener Protokolle, in Kooperation mit der
Pharmaindustrie oder in internationaler Kooperation mit anderen Studiengruppen.
Studiengruppen bestehen aus interessierten Kliniken und Praxen, die regelmäßig Patienten
für klinische Studien rekrutieren. Kliniken und Praxen können an ein oder mehreren
Studiengruppen teilnehmen und sollen jeweils zwei Ansprechpartner benennen.
Die Aufgabe der Sprecher ist die gesamte Koordination der Studiengruppe. Jede
Studiengruppe hat mindestens einen Sprecher. Sprecher der Organgruppen sind Mitglieder
des Vorstandes der AUO, ihre Wahl wird im Rahmen der Vorstandswahlen geregelt.
Neue/zusätzliche Sprecher der Studiengruppen können auf Vorschlag von Mitgliedern mit
2/3 Mehrheit des Vorstandes gewählt werden. Sie werden turnusgemäß bei der
Mitgliederversammlung bestätigt.
Übergeordnetes Ziel der Studiengruppen ist Interdisziplinarität. Wenn immer möglich sollten
sich die urologischen Studiengruppen mit denen anderer Fachdisziplinen
zusammenschließen und gemeinsame Aktivitäten entwickeln.
5. Begutachtung
Alle Studienprotokolle werden einer unabhängigen Begutachtung unterzogen. Hierzu wird für
alle Tumoren eine urologische Gutachterliste vorgehalten und jedes Protokoll von
mindestens zwei Fachgutachtern beurteilt.
Der zeitliche und formale Ablauf der Begutachtung wird in SOPs festgelegt. Eine finanzielle
Aufwandsentschädigung für die Begutachtung kann vereinbart werden.
Übergeordnetes Ziel ist die interdisziplinäre Begutachtung. Wenn immer möglich wird sich
die AUO des Begutachtungssystems der Deutschen Krebsgesellschaft in der Kommission
klinische Studien bedienen.
6. Rechenschaftspflicht
Der Vorstand der AUO ist der Mitgliederversammlung berichts- und rechenschaftspflichtig.
Die Berichtspflicht nimmt er mindestens 1 x jährlich anläßlich der Mitgliederversammlung
wahr.
7. Inkrafttreten der Mitgliederordnung
Die Mitgliederordnung tritt zum 24.09.2008 in Kraft. Änderungen der Mitgliederordnung
müssen auf einer Mitgliederversammlung erfolgen und bedürfen einer 2/3 Mehrheit der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
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